In einer fünftägigen Schulungsmaßnahme wird das Prüfpersonal in Stufe 1 und 2 ausgebildet. Am 6. Tag (Samstag) findet eine Qualifizierungsprüfung der Stufe 2 statt. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmer befähigt:
- die Anwendungsbereiche des Prüfverfahrens abzugrenzen
- ZfP-Normen und Spezifikationen in Prüfanweisungen umzuwandeln
- analytische Arbeiten sowohl mit mobilen als auch stationären Funkenspektrometern
eigenverantwortlich durchzuführen und zu überwachen - Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten
- Prüfergebnisse nach anzuwendenden Normen, Regelwerken oder Spezifikationen auszulegen, zu bewerten und zu dokumentieren
Auf Wunsch kann nach zweitägiger Ausbildung eine Prüfung der Stufe 1 durchgeführt werden.
Nach der bestandenen Qualifizierungsprüfung und Nachweis der Erfahrungszeit wird, auf Antrag des Qualifizierungsteilnehmers, von TÜV NORD ein Zertifikat ausgestellt.